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   BGH, 09.12.1975 - 1 StR 762/75   

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https://dejure.org/1975,4603
BGH, 09.12.1975 - 1 StR 762/75 (https://dejure.org/1975,4603)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1975 - 1 StR 762/75 (https://dejure.org/1975,4603)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1975 - 1 StR 762/75 (https://dejure.org/1975,4603)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Protokollierung des wesentlichen Ergebnisses der Vernehmungen vor der Strafkammer - Zeitpunkt des Ansetzens zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung - Mitführen einer Scheinwaffe zur Erfüllung des Tatbestands des schweren Raubes

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 09.12.1975 - 1 StR 762/75
    Mit dieser Handlungsweise hatte der Angeklagte objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung angesetzt, weil sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden sollte, und hatte subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschritten; er hat damit im Sinne des § 22 StGB eine Handlung begangen, mit der er nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzte (zur Abgrenzung der Vorbereitung vom Versuch eingehend BGH, Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 264/75 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 23.09.1975 - 1 StR 436/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tatmehrheit mit schwerem Raub -

    Auszug aus BGH, 09.12.1975 - 1 StR 762/75
    Der Senat hat bereits entschieden, daß nach der Neufassung des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB auch das Mitführen einer Scheinwaffe zur Erfüllung des Tatbestands des schweren Raubes genügt, wenn der Angegriffene glauben soll und glaubt, daß die Waffe geeignet ist, ihm eine nicht unerhebliche Verletzung der körperlichen Unversehrtheit zuzufügen; denn die Bereitschaft, notfalls als bewaffnet in Erscheinung zu treten, ist in der Regel Indiz eines gesteigerten verbrecherischen Willens (BGH, Urteil vom 23. September 1975 - 1 StR 436/75 - MDR 1975, 1032, 1033 = JZ 1975, 702, 703).
  • BGH, 29.03.1990 - 4 StR 67/90

    durchschaute Spielzeupistole - § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF, Scheinwaffe

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, daß die Drohung mit einer Scheinwaffe genüge, wenn der Angegriffene glauben soll und glaubt, daß die Scheinwaffe geeignet ist, ihm eine nicht unerhebliche Verletzung der körperlichen Unversehrtheit zuzufügen (BGH JZ 1975, 702, 703 [BGH 23.09.1975 - 1 StR 436/75] ; StV 1986, 19; BGHR StGB § 250 II Wertungsfehler 2; Urteil vom 9. Dezember 1975 - 1 StR 762/75; Beschluß vom 25. Mai 1976 - 1 StR 240/76).
  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 157/81

    Schwere räuberische Erpressung - Mit-sich-Führen einer Scheinwaffe -

    Die Auffassung der Jugendkammer entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. BGHSt 26, 167, 170; BGH NJV 1976, 248; BGH bei Holtz in MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Urteile vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 464/75 -, vom 26. November 1975 - 2 StR 505/74, vom 9. Dezember 1975 - 1 StR 762/75 -, vom 21. Januar 1976 - 3 StR 26/75, vom 3. März 1976 - 3 StR 526/75 - und vom 7. Dezember 1977 - 2 StR 434/77 -).
  • BGH, 11.09.1985 - 2 StR 491/85

    Versagung der Strafrahmenmilderung bei einer räuberischen Erpressung -

    Die Verwendung einer Scheinwaffe erfüllt den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB dann, wenn der Angegriffene glauben soll und glaubt, daß die Waffe geeignet ist, ihm eine nicht unerhebliche Verletzung zuzufügen (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1975 - 1 StR 762/75; Urteil vom 25. Mai 1976 - 1 StR 240/76).
  • BGH, 02.08.1978 - 2 StR 158/78

    Bewertung der Verwendung einer ungeladenen Luftpistole bei der Begehung eines

    Da der Angeklagte R. und der bereits verurteilte Mittäter B. die Eheleute F. ungeladenen Luftpistolen, die der Ehemann F. für scharf geladene Waffen hielt, bedrohten, haben sie einen schweren Raub nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB begangen (vgl. BGHSt 26, 167; BGH, Urt. vom 9. Dezember 1975 - 1 StR 762/75; 7. Dezember 1977 - 2 StR 434/77 und vom 22. Juni 1977 - 3 StR 197/77).
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